Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Firma Allrounder Luttermann als Betreiber der Website https://www.allrounder-luttermann.de ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.allrounder-luttermann.de.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf https://www.allrounder-luttermann.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
E-Mail-Adresse: rechtliches@allrounder-luttermann.de
Telefon: +49 15679 180243
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage möglichst eine genaue Beschreibung des Problems und ggf. die betreffende URL an. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und Ihnen zeitnah, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, antworten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website allrounder-luttermann.de ist teilweise konform und entspricht dadurch weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA. Einige Teile des Inhalts sind jedoch nicht vollständig barrierefrei. Wir streben eine vollständige Konformität an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.
Bewertungsmethode
Die folgenden Methoden wurden verwendet, um die Barrierefreiheit der Website zu bewerten:
IT-Recht Kanzlei: Die Website wurde mit it-recht-kanzlei.de gescannt und bewertet
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen und regelmäßigen Prüfungen können auf www.danova.de noch einige Barrieren auftreten. Im Folgenden sind die derzeit bekannten Bereiche aufgeführt, die nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei sind:
- ARIA-Attribute: Einige animierte Grafiken enthalten nicht erlaubte ARIA-Attribute. Diese Attribute werden in der Animation automatisch generiert und müssen einzeln manuell entfernt werden. Diese manuelle Anpassung wird zeitnah durchgeführt, um auch animierte Grafiken nach den geltenden Standards barrierefrei zu machen.
- Tastaturbedienung: Die gesamte Website ist mit der Tastatur bedienbar. Allerdings fehlt ein Direkt-zum-Inhalt-Link, um bei Tastaturbedienung schnell zum Seiteninhalt zu springen. Dieser wird zeitnah ergänzt.
- Struktur: Auf einigen Seiten sind die Überschriften nicht in der korrekten, hierarchischen Reihenfolge ausgezeichnet. Dies kann dazu führen, dass bei der Nutzung von Screenreadern oder der Tastaturnavigation Einschränkungen bei der Orientierung entstehen. Grund dafür sind ältere Template-Strukturen. Wir arbeiten an der Überarbeitung der Vorlagen, sodass die Überschriftenstruktur zukünftig durchgängig die korrekte Reihenfolge hat und somit barrierefrei ist.
Sollten Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.danova.de auffallen, die in dieser Auflistung nicht berücksichtigt sind, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, jegliche Barriere schnellstmöglich zu beheben.
Falls bestimmte Inhalte nicht barrierefrei zugänglich sind, stellen wir diese auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
Maßnahmen zur Verbesserung
Allrounder Luttermann unternimmt vielfältige Maßnahmen, um die Barrierefreiheit der Website laufend zu verbessern und die bekannten Einschränkungen zu beseitigen:
- Nutzung eines automatisierten Tools: Für bessere Zugänglichkeit auf der Website wird ein automatisiertes Tool, der danova Assistant, genutzt. Dieser Assistant ermöglicht die individuelle Anpassung der dynamischen Inhalte bzw. der Webseite auf die eigenen Bedürfnisse durch die Webseitenbesucher und bereinigt einen Teil der Barrieren auf der Website.
- Überarbeitung der Überschriftenstruktur in den Templates.
Durch diese Maßnahmen stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit unserer Website stetig verbessert wird. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.
Durchsetzungsverfahren
Wir sind stets bemüht, alle Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Sollte es dennoch vorkommen, dass Sie mit unserer Rückmeldung zu einem Barrierefreiheits-Anliegen nicht einverstanden sind oder wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht reagieren, kontaktieren Sie uns bitte erneut über die oben genannten Kontaktdaten. Wir prüfen Ihr Anliegen sorgfältig und antworten zeitnah.
Da wir als Kleinstunternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht zu den dort geregelten Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit zählen, besteht für uns kein gesetzlich vorgeschriebenes Schlichtungs- oder Durchsetzungsverfahren über offizielle Stellen. Eine Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden nach BFSG besteht daher nicht.